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Kleinunternehmerregelung 2026: Grenzen, Vorteile und wann sie sich nicht mehr lohnt

Stand: Juli 2026 · Lesezeit etwa 5 Minuten

Die kurze Antwort

Kleinunternehmer bleibt, wer im Vorjahr höchstens 25.000 Euro und im laufenden Jahr höchstens 100.000 Euro umsetzt. Du weist dann keine Umsatzsteuer aus, kannst dir aber auch keine Vorsteuer zurückholen. Wird die 100.000-Euro-Grenze im laufenden Jahr überschritten, endet die Regelung sofort, nicht erst zum Jahreswechsel.

Die Kleinunternehmerregelung nimmt dir Bürokratie ab, kostet aber den Vorsteuerabzug. Ob sie sich lohnt, hängt weniger vom Umsatz ab als davon, wer deine Kunden sind und was du einkaufst.

Die aktuellen Grenzen

Seit 2025 gelten neue Werte. Wer noch mit 22.000 und 50.000 Euro rechnet, arbeitet mit veralteten Zahlen.

GrenzeWas passiert beim Überschreiten
Vorjahr25.000 EuroAb dem Folgejahr giltst du als Regelunternehmer
laufendes Jahr100.000 EuroSofortiger Wechsel, ab genau dem Umsatz, der die Grenze reißt
Die wichtigste Änderung: Früher galt ein Überschreiten erst im Folgejahr. Heute endet die Kleinunternehmereigenschaft mitten im Jahr, sobald die 100.000 Euro gerissen werden. Ab diesem Umsatz musst du Umsatzsteuer ausweisen. Wer das zu spät merkt, hat Rechnungen ohne Umsatzsteuer geschrieben und schuldet sie trotzdem.

Was die Regelung bringt und was sie kostet

DafürDagegen
Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen, dadurch einfachere AbrechnungKein Vorsteuerabzug: die Umsatzsteuer auf deine Einkäufe bleibt an dir hängen
In der Regel keine Umsatzsteuer-VoranmeldungBei Privatkunden wirkst du günstiger, bei Firmenkunden ist der Vorteil gleich null
Weniger Aufwand, weniger FristenManche Geschäftskunden schließen daraus auf einen sehr kleinen Betrieb

Die Rechnung, die wirklich zählt

Der entscheidende Punkt ist nicht der Umsatz, sondern wer deine Kunden sind:

Zum Nachrechnen: Kaufst du im Jahr für 20.000 Euro brutto Material und Werkzeug, stecken darin rund 3.200 Euro Umsatzsteuer. Als Regelunternehmer holst du dir die zurück. Als Kleinunternehmer sind sie weg. Wer viel einkauft, für den kann der Verzicht auf die Regelung bares Geld bedeuten.

Verzicht: möglich, aber bindend

Du kannst freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und wie ein normaler Unternehmer abrechnen. Das lohnt vor allem bei hohen Anschaffungen und bei überwiegend gewerblichen Kunden. Aber: Der Verzicht bindet dich für mehrere Jahre. Das ist keine Entscheidung, die man im Frühjahr trifft und im Herbst zurücknimmt. Vor dem Schritt gehört ein Gespräch mit dem Steuerberater, der deine Zahlen kennt.

Was auf deine Rechnung gehört

Als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer aus und darfst es auch nicht. Stattdessen braucht die Rechnung einen Hinweis auf die Regelung, zum Beispiel:

Gemäß Paragraf 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Weist du versehentlich Umsatzsteuer aus, schuldest du sie dem Finanzamt, auch wenn du sie gar nicht einbehalten wolltest. Das ist einer der häufigsten und teuersten Fehler in diesem Bereich.

Behalte deine Grenzen im Blick

Weil die 100.000-Euro-Grenze heute sofort greift, reicht es nicht mehr, einmal im Jahr zu schauen. Wer im Herbst merkt, dass er im Sommer die Grenze gerissen hat, muss Rechnungen korrigieren und Umsatzsteuer nachzahlen, die er nie eingenommen hat. Eine laufende Übersicht über den Jahresumsatz ist deshalb kein Komfort, sondern Schutz.

Häufige Fragen

Welche Umsatzgrenzen gelten aktuell?

Seit 2025 gelten zwei Grenzen: höchstens 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und höchstens 100.000 Euro im laufenden Jahr. Vorher waren es 22.000 und 50.000 Euro. Beide Grenzen müssen eingehalten werden.

Was passiert, wenn ich die 100.000 Euro mitten im Jahr überschreite?

Dann endet die Kleinunternehmereigenschaft sofort, nicht erst zum Jahreswechsel. Ab dem Umsatz, der die Grenze überschreitet, giltst du als Regelunternehmer und musst Umsatzsteuer ausweisen. Die Umsätze davor bleiben unberührt. Das ist die wichtigste Änderung gegenüber der alten Regelung.

Muss ich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben?

In der Regel nicht. Da du keine Umsatzsteuer ausweist, entfällt die Voranmeldung normalerweise. Es gibt Sonderfälle, etwa beim Erwerb aus dem EU-Ausland oder bei Reverse-Charge-Leistungen.

Was muss auf meiner Rechnung stehen?

Du weist keine Umsatzsteuer aus und darfst es auch nicht. Stattdessen gehört ein Hinweis auf die Regelung auf die Rechnung, zum Beispiel: Gemäß Paragraf 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Weist du versehentlich Umsatzsteuer aus, schuldest du sie dem Finanzamt.

Wann lohnt sich der Verzicht auf die Regelung?

Vor allem dann, wenn du hohe Anschaffungen planst oder überwiegend an Unternehmen lieferst. Als Regelunternehmer kannst du dir die Vorsteuer aus Einkäufen zurückholen. Bei einem Fahrzeug für 30.000 Euro brutto sind das knapp 4.800 Euro. Verzichtest du, bindest du dich allerdings für mehrere Jahre.

Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Kleinunternehmer?

Beim Ausstellen nicht: Kleinunternehmer dürfen weiterhin PDF oder Papier verschicken. Beim Empfangen schon. Seit dem 1. Januar 2025 muss jeder Betrieb E-Rechnungen annehmen können, auch Kleinunternehmer.

Bin ich als Kleinunternehmer von der Buchführung befreit?

Nein. Aufzeichnungspflichten und die Einnahmen-Überschuss-Rechnung gelten weiterhin, ebenso die Aufbewahrungsfristen für Belege. Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer.

Grenzen im Blick, ohne Excel

FlinkRechnung zeigt Kleinunternehmern laufend, wie nah sie an den Grenzen sind, und warnt rechtzeitig, bevor es eng wird. Der Hinweis nach Paragraf 19 steht automatisch auf jeder Rechnung.

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Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick nach bestem Wissen, Stand Juli 2026. Er ersetzt keine Steuerberatung und ist keine Rechtsauskunft für den Einzelfall. Bei Fragen zu deiner konkreten Situation wende dich an deinen Steuerberater oder dein Finanzamt.